Zusatzversicherungen als Teil der persönlichen Finanzstrategie

Obwohl die gesetzliche Krankenkasse noch einen relativ hohen Anteil - mit Einschränkungen und Ausnahmen - an Zahnbehandlungskosten leistet, so werden die Leistungen für den Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig herabgesenkt und in einzelnen Fällen sogar komplett gestrichen. Ein hochwertiger Zahnersatz kann bis zu mehreren Tausend Euro kosten, sodass eine Zahnzusatzversicherung unausweichlich ist. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt derzeit nur einen Bruchteil der Kosten für einen Zahnersatz. 
 
Angesichts der demografischen Entwicklung, ist es sicher, dass es in den nächsten Jahren immer mehr Menschen geben wird, die in Inanspruchnahme eines Zahnersatzes kommen. Da hier die gesetzlichen Krankenkassen die Beitragszahlungen nicht ins Unendliche anheben können, müssen diese, um die Ausgaben decken zu können, Leistungen im Bereich Zahnbehandlung und Zahnerhaltungsmaßnahmen gekürzt werden. Eine Zahnzusatzversicherung schützt den Patienten in diesem Fall vor nicht selten horrenden Zahnbehandlungskosten.
 
Während die Leistungskürzungen für lebenserhaltende Heil- und Arzneimittel sich nur sehr schwer durchsetzen lassen, gehören Zahnersatzleistungen nicht zu lebenserhaltenden Maßnahmen und unterliegen deshalb sämtlichen Leistungskürzungen.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse

Im Leistungsfall berufen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen bei der Grundversorgung der Zahnheilkunde auf festgelegte Befunde. So spielt es keine Rolle welche Zahnersatzmaßnahme durchgeführt wird, vielmehr wird die Entscheidung auf Grundlage des vorliegenden Befundes getroffen und ein fester Leistungsbeitrag zugewiesen. Des Weiteren richtet sich die Zuzahlung nach Vorlage des GKC-Bonusheftes, das eine mindestens fünf bis 10-jährige ununterbrochene Zahnvorsorge von mindestens einem Zahnarztbesuch pro Jahr aufweist. 
 
So beträgt die gesetzliche Zuzahlung bei 5 Jahren lückenlosen Nachweises 20 Prozent der Zahnersatzkosten. Bei 10 Jahren sind es 30 Prozent der Kostenerstattung. Fehlt ein einziger Nachweis über einen Zahnarztbesuch, so entfällt der Anspruch auf Kostenerstattung völlig. Somit ist eine Zahnzusatzversicherung unentbehrlich. 

Wann ist der Abschluss einer Zusatzversicherung sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung schützt den Patienten vor möglichen extrem hohen Kosten. Jedoch sollte die Zusatzversicherung schon in jungen Jahren abgeschlossen werden, damit wenn der Bedarfsfall eintritt, der Versicherte nicht durch hohe Kosten ruiniert wird. 
 


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